Abgabefrist verlängert bis 31.01.2023 – nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Terminsache Grundsteuerreform:
Jeder Bürger muss für alle seine Immobilien eine Grundsteuererklärung abgeben.
Als Eigentümer einer Immobilie müssen Sie in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Es scheint noch viel Zeit bis dahin zu sein, aber wir empfehlen, schon jetzt mit der Zusammenstellung der Unterlagen zu beginnen.
Hintergrund
Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer, die die Gemeinde erhebt. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist bisher der sogenannte Einheitswert, der in der Regel auf den 01.01.1964 festgestellt wurde.
Vereinzelt wurde im Laufe der Zeit dieser Einheitswert beispielsweise bei Eigentümerwechseln, Umbau / Ausbau / Sanierung oder neu errichteten Gebäuden an aktuelle Wertverhältnisse angepasst.
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Bundesregierung die Berechnungsmethode vereinheitlichen muss.

Geltungsbereich
Die Grundsteuererklärungen müssen für alle im Eigentum befindlichen Immobilien (Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Betriebsgebäude, Grundstücke etc.) abgegeben werden, und zwar unabhängig von der Nutzung (selbstgenutzt / vermietet).
Die Abgabe dieser Steuererklärung soll nur digital über das Portal des Finanzamtes erfolgen.
Hinweis: Bei einem Immobilienverkauf in 2022 muss derjenige die Grundsteuererklärung abgeben, der am 01.01.2022 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war, also der Verkäufer.
Grundstückswert bestimmt Grundsteuer
Unsere Landesregierung hat sich für ein sog. Flächen-Faktor-Modell entschieden. Hierbei wird nochmals zwischen dem durchschnittlichen Bodenrichtwert einer Gemeinde und dem Bodenrichtwert des jeweiligen Grundstücks (höher oder niedriger) differenziert.
Unterlagen – was jetzt zu tun ist
Sie benötigen mindestens
- Grundstücksgröße (aus dem Grundbuchauszug)
- Wohnflächenberechnung zum Bauzustand 01.01.2022, also auch zzgl. etwaiger nachträglicher Anbauten (z.B. Wintergarten)
- Bodenrichtwertkartenauszug 2022
- ggf. Lageplan
PROFICON-Service
Um Sie bei der Umsetzung zu unterstützen, bieten wir Ihnen folgenden Service an:
- aktueller Grundbuchauszug
- Bodenrichtwertkarte
- Lageplan / Katasterplan
- Wohnflächenberechnung (soweit in Bauakte vorhanden)
EUR 89,–
- aktueller Grundbuchauszug
- Bodenrichtwertkarte
- Lageplan / Katasterplan
- Wohnflächenberechnung (soweit in Bauakte vorhanden)
EUR 89,–
Unser Inklusivpreis beinhaltet alle bei Behörden / Ämtern anfallenden Kosten und unseren Bereitstellungservice, ausgedruckt oder per Email.
Wenn Sie auf unser Angebot eingehen möchten, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an.
Unser Netzwerkpartner, die Steuerkanzlei Lubosch aus Wolfenbüttel, unterstützt Sie auf Wunsch, wenn Sie alle Unterlagen haben, bei der Abgabe der Grundsteuererklärung.
Kontaktdaten:
05331 / 9565 – 39