Immobilienbewertung in Braunschweig

Wir sind Ihre Immobilienexperten für Braunschweig.

Immer wenn es um Immobilien geht, geht es um Ihr Vermögen.

Wenn Sie sich bei so wichtigen Fragen nicht auf subjektive Preisvorstellungen Dritter oder die Aussagen von unerfahrenen „Schätzern” verlassen möchten, dann nutzen Sie den PROFICON-Wertermittlungsservice.

Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Mehrfamilienhaus – jede Immobilie ist ein Unikat, und keine ist wie die Andere. Deshalb ist es für Sie so wichtig, den GENAUEN Wert einer Immobilie vom Fachmann ermitteln zu lassen.

Immobilienbewertungen sind eine ideale Entscheidungsgrundlage z. B.

  • wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten
  • zur Ermittlung eines Wertausgleiches mehrerer Erben untereinander
  • bei gütlicher Einigung sich trennender Paare.

Nachdem wir die zu bewertende Immobilie ausführlich besichtigt haben übernehmen wir die Recherchearbeit für Sie. Hierzu zählen u.a. die Einsichtnahme in das Grundbuch, die Bauakte, den Grundstücksmarktbericht des Katasteramtes und ggf. weitere Unterlagen z. B. die Teilungserklärung oder Verwalterabrechnungen.

Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie nach den anerkannten Verfahren der Wertermittlungsverordnung und anhand des aktuellen Grundstücksmarktberichtes des Gutachterausschusses des Katasteramtes. Damit sind wir in der Lage, Ihre Immobilie straßengenau zu bewerten. Darüber hinaus prüfen wir auch wertrelevante Einträge (z.B. Wegerechte, Baulasten) und beraten Sie dazu.

Zusammen mit der Bewertung erhalten Sie bei uns

  • einen aktuellen Grundbuchauszug
  • den amtlichen Lageplan
  • den Auszug aus der Bodenrichtwertkarte

Jede Immmobilienbewertung wird bei uns im Hause persönlich besprochen, damit Sie genau nachvollziehen können, wie sich der Immobilienwert ergibt. Eine richtige Immobilienbewertung ist MehrWert, als Sie kostet, und viel besser, als ein Online-Rechner, der nie bei Ihnen Zuhause war – lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten.

Immobilienbewertung Braunschweig

Die Braunschweiger Zeitung berichtet von der Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichtes.

Einmal jährlich veröffentlicht der Gutachterausschuss Zahlen, Daten und Fakten zur Immobilienpreisentwicklung. Der Unterschied zu reinen Angebotspreises aus den Internetportalen besteht darin, dass der Gutachterausschuss notariell beurkundete Kaufverträge einsieht, also die tatsächlich gezahlten Kaufpreise kennt und auswertet.

Im Pressegespräch erläuterte Innenministerin Daniela Behrens, dass der Markt von den aktuellen Krisen geprägt sei. Der Vorsitzende des Oberen Gutachterausschusses Niedersachsen, Andreas Teuber ergänzte: „Die Menschen warten ab.“.

Bei der Vorstellung des Berichts wurde aber auch dargestellt, dass sich unsere Region bei den Kaufpreisen und der Anzahl der Kaufverträge etwas beständiger zeigte, als im Landesschnitt.

Voraussichtlich im März 2024 wird der aktuelle Grundstücksmarktbericht veröffentlich.

Quellenangabe
Braunschweiger Zeitung vom 02.02.2024, Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg

Immobilienbewertung Braunschweig 2019-2023

Kontaktanfrage


    * = Pflichtfeld

    Pflichtinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO
    Im Falle des Erstkontakts sind wir gemäß Art. 12, 13 DSGVO verpflichtet, Ihnen folgende datenschutzrechtliche Pflichtinformationen zur Verfügung zu stellen: Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit an der Verarbeitung ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Verarbeitung für die Anbahnung, Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Rechtsverhältnisses zwischen Ihnen und uns erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder eine sonstige Rechtsnorm die Verarbeitung gestattet.

    Ihre personenbezogenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ihnen steht außerdem ein Recht auf Widerspruch, auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

    Ferner können Sie die Berichtigung, die Löschung und unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.