Derzeit beraten wir einen Erben, dessen Vater 44% seiner Immobilie zu Lebzeiten an eine aus dem TV bekannte Firma verkauft hat. Es zeigt sich jetzt, dass die Firma sich wesentliche Rechte für diesen Fall ausbedungen hat, die den Erben nahezu handlungsunfähig machen bzw. diese Firma letztlich alles bestimmt. Wir raten bei Teilverkauf zur Vorsicht!