Manchmal soll es ganz schnell gehen: die Wohnung ist frei, der Mieter will schnellstmöglich umziehen. Lassen Sie einen Mieter keinesfalls ohne schriftlichen Mietvertrag einziehen, denn nur darin vereinbaren Sie wirksam z.B. die Zahlung von Betriebs- und Nebenkosten und eine Mietkaution. Zieht der Mieter ohne schriftlichen Mietvertrag ein, schuldet er im Zweifel keine Nebenkosten, von der Miete ganz zu schweigen…