Jeder Vermieter möchte verständlicherweise wissen, wen er in sein Eigentum einziehen lässt. Wir empfehlen, dem Mieterinteressenten eine schriftliche Selbstauskunft vorzulegen, die auch eine Vollmacht zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft beinhaltet. Das ist sicherer, als vom Mietinteressenten vorgelegte SCHUFA-Auskünfte, auch diese können gefälscht sein. Wenn Sie mit uns vermieten, sind diese Dienstleitzungen immer Bestandteil unserer Beratungen.