Schon der Begriff „Baulasten“ lässt aufhorchen. Das Baulastenverzeichnis existiert in Niedersachsen seit den 1970er Jahren. Regelmäßig gibt es herrschende und dienende Flurstücke. Da das Baulastenverzeichnis neben dem Grundbuch besteht, aber eben nicht Teil dessen ist, können z.B. wertbeeinflussende Eintragungen nur durch zusätzliche Einsicht entdeckt werden. Notare sehen das Baulastenverzeichnis i.d.R. nicht ein, daher sollte jeder Immobilieneigentümer vor Verkauf prüfen, ob zu seinem Flurstück Eintragungen vorhanden sind, damit es später keine Überraschungen gibt – wenn Sie mit uns verkaufen, ist dieser Service inklusive.