Während Wohnungsmieter immer 3 Monate Kündigungszeit haben, staffeln sich die Fristen für eine ordentliche Kündigung für Vermieter nach der Mieterdauer. Ein guter Grund für eine Kündigung kann z.B. Eigenbedarf sein. Das Recht auf außerordentliche, fristlose Kündigung, z.B. begründet im Verhalten des Mieters, bleibt davon unberührt.