Beschlusssammlung
Die Beschlusssammlung soll es dem Käufer einer Wohnung leicht machen, getroffene, oft auch in die Zukunft wirkende Beschlüsse zur Kenntnis zu nehmen, ohne alle Versammlungsprotokolle lesen zu müssen.
Die Beschlusssammlung soll es dem Käufer einer Wohnung leicht machen, getroffene, oft auch in die Zukunft wirkende Beschlüsse zur Kenntnis zu nehmen, ohne alle Versammlungsprotokolle lesen zu müssen.
Für viele Eigentümer ist die jährliche Versammlung ein lästiger Termin. Es ist aber wichtig, daran teilzunehmen, um die Verwaltung zu unterstützen, aber auch zu kontrollieren. Jeder Käufer einer Wohnung sollte die Teilungserklärung und Beschlusssammlung genau lesen, da er mit Kauf in alle getroffenen Regelungen eintritt.
Es gibt Versicherungen mit einer sog. Allgefahrendeckung. Eigentümer, die eine Photovoltaikanlage installieren, oder eine Wärmepumpenheizung einbauen, sollten in jedem Fall ihren Versicherungsberater ansprechen, und den Versicherungsschutz anpassen lassen.
Auf keinen Fall sollte ein Immobilienverkäufer die Immobilie vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben. Das Risiko, dass ein reuiger Käufer doch nicht, oder nicht vollständig zahlt, kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wenn Sie mit uns verkaufen, achten wir darauf, dass Sie als Verkäufer nicht gutgläubig Risiken eingehen.
Während Wohnungsmieter immer 3 Monate Kündigungszeit haben, staffeln sich die Fristen für eine ordentliche Kündigung für Vermieter nach der Mieterdauer. Ein guter Grund für eine Kündigung kann z.B. Eigenbedarf sein. Das Recht auf außerordentliche, fristlose Kündigung, z.B. begründet im Verhalten des Mieters, bleibt davon unberührt.
Die Ansparung einer Rücklage soll verhindern, dass wichtige, werterhaltende Investitionen unterbleiben, weil einzelne Eigentümer nicht über ausreichend Kapital verfügen. Viele Bauteile werden aber gleichzeitig älter, und müssen irgendwann, oft innerhalb weniger Jahre modernisiert werden. Eine gut dotierte Rücklage wirkt sich auch auf den Verkaufspreis einer Wohnung aus.
Ein Vermieter muss die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen verwahren, Barzahlungen sind gar nicht zulässig. Insbesondere Kautionsversicherungen sind recht günstig und vielfach online abschließbar, und haben für Mieter den Vorteil, dass sie neben Umzugskosten und ggf. Doppelbelastung zeitgleich nicht noch die Kaution in einer Summe aufbringen müssen. Wenn Sie mit uns vermieten, beraten wir Interessenten [...]
Jeder Vermieter möchte verständlicherweise wissen, wen er in sein Eigentum einziehen lässt. Wir empfehlen, dem Mieterinteressenten eine schriftliche Selbstauskunft vorzulegen, die auch eine Vollmacht zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft beinhaltet. Das ist sicherer, als vom Mietinteressenten vorgelegte SCHUFA-Auskünfte, auch diese können gefälscht sein. Wenn Sie mit uns vermieten, sind diese Dienstleitzungen immer Bestandteil unserer Beratungen.
Schon der Begriff „Baulasten“ lässt aufhorchen. Das Baulastenverzeichnis existiert in Niedersachsen seit den 1970er Jahren. Regelmäßig gibt es herrschende und dienende Flurstücke. Da das Baulastenverzeichnis neben dem Grundbuch besteht, aber eben nicht Teil dessen ist, können z.B. wertbeeinflussende Eintragungen nur durch zusätzliche Einsicht entdeckt werden. Notare sehen das Baulastenverzeichnis i.d.R. nicht ein, daher sollte jeder [...]